Private Krankenkassen
Ab einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze (aktuell im Jahr 2008 43200 EUR Jahresgehalt) ist ein Wechsel in die Private Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung möglich. Für Personen, die Anspruch auf Beihilfe haben sowie für Selbstständige und freiberuflich Tätige gilt diese Bemessungsgrenze nicht.
Verschiedene Arten von Versicherungen in der Privaten Krankenkasse
Eine Vollversicherung für die Personen, deren Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt bzw. für Selbstständige und Freiberufler, eine so genannte Teilversicherung für Beamte mit Anspruch auf Beihilfe sowie die Zusatzversicherungen. Die Zusatzversicherungen für die gesetzlich Versicherten runden den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ab. trotzdem sollte man einen Versicherungsvergleich anstreben.
Folgende Zusatzversicherungen werden angeboten
- Die ambulanten Zusatztarife beinhalten – je nach Versicherungsunternehmen- beispielsweise die Erstattung von Heilpraktikerrechnungen, Sehhilfen, angefallene Rezeptgebühren beim Einlösen eines Kassenrezeptes sowie weitere Zuzahlungen bei physikalischen Therapien, bei Psychotherapie oder beim Homöopathen.
- Die zahnärztlichen Zusatztarife beinhalten –auch hier wieder je nach Unternehmen- eine prozentuale Erstattung von Zahnarztrechnungen über Zahnbehandlung, professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz, Inlay und Kieferorthopädie. Teilweise werden auch Implantate erstattet.
- Die stationären Zusatztarife ermöglichen dem Versicherten eine Unterbringung im Ein- und / oder Zweibettzimmer, die Behandlung des Chefarztes sowie teilweise auch die Erstattung des gesetzlich anfallenden Zuzahlungsbetrages zur stationären Behandlung.
- Des weiteren werden noch Krankenhaustagegeldtarife angeboten. Für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung wird ein Tagessatz, abhängig vom gewählten Tarif, ausbezahlt.
- Für gesetzlich Versicherte sehr wichtig ist auch die Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann für einen relativ geringen Betrag bei jedem Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen werden und deckt dann die Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland sowie die benötigten Medikamente und teilweise den sehr teuren Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland.
- Zusätzlich gibt es weitere Tarife wie z. B. das Krankentagegeld sowie einen Kurtarif.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse sind die Beiträge in der Privat Krankenkassen einkommensunabhängig. Der Anfangsbeitrag richtet sich nach dem Geschlecht der zu versichernden Person und dem Eintrittsalter. Absolut entscheidend für die Höhe des Beitrages ist natürlich der gewählte Umfang des Versicherungsschutzes. Höhere Leistungen ergeben dabei folglich auch einen höheren Beitrag der Krankenversicherung.
Bevor ein Tarifabschluss zustande kommt, müssen von der zu versichernden Person so genannte Gesundheitsangaben gemacht werden. Hier wird z. B. gefragt, welche Medikamente jetzt und vor einigen Jahren eingenommen werden bzw. wurden, welche stationären Behandlungen stattfanden oder geplant sind, welche Zähne bereits ersetzt sind oder fehlen, ob eine Brille getragen wird, ob zum jetzigen Zeitpunkt Beschwerden vorliegen usw. Je nach Schwere der angegebenen Erkrankung wird vom Versicherungsunternehmen ein Risikozuschlag auf den Beitrag erhoben oder ein Vollausschluss für eine oder mehrere Krankheiten gemacht. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können Private Krankenkassen den Antrag bei vorliegenden erheblichen Erkrankungen auch komplett ablehnen.Aufgrund einer gesetzlichen Regelung seit 1.7.2007 müssen diese Personen dann jedoch in den so genannten Standardtarif aufgenommen werden, der dem Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse entspricht.
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